
Gemeinwohlorientierte Einrichtungen können Bundesfreiwilligendienst-
Einsatzstelle werden
Um Einsatzstelle des Bundesfreiwilligendienstes zu werden, müssen einige Voraussetzungen
erfüllt sein, die im Folgenden kurz erläutert werden.
Gemeinwohlorientierte Einrichtungen können Bundesfreiwilligendienst-
Einsatzstelle werden
Voraussetzungen
Als Einsatzstellen des Bundesfreiwilligendienstes können nur gemeinwohlorientierte Einrichtungen
anerkannt werden, z. B.: Kinder- und Jugendhilfe, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege,
Behindertenhilfe, Kultur und Denkmalpflege, Sport, Zivil- und Katastrophenschutz, Umweltschutz,
Schulen.
Anerkennung als Einsatzstelle
Bevor Sie Stellen besetzen können, muss Ihre Einrichtung als Einsatzstelle im
Bundesfreiwilligendienst anerkannt sein.
Dazu muss sich jede Einsatzstelle einer Zentralstelle zuordnen. Die Zentralstellen betreuen die Einsatzstellen, vertreten deren Interessen und übernehmen zentrale Verwaltungsaufgaben.
zur Übersicht über die Zentralstellen
Richtlinien für die Anerkennung von Einsatzstellen können Sie im Bundesfreiwilligendienstgesetz nachlesen.
Ansprechpersonen zu Fragen der Anerkennung als Einsatzstelle erreichen Sie unter:
Tel: 0221 3673 0
Fax: 0221 3673 1860
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Antragstellung
Unter diesem Link finden Sie das Antragsformular zur Anerkennung als Einsatzstelle im BFD, das Sie ausfüllen und die dort geforderten Unterlagen beifügen müssen. Bitte geben Sie im Antragsformular oder im Begleitschreiben an, welcher Zentralstelle sich Ihre Einrichtung zuordnen möchte. Den fertigen Antrag senden Sie bitte an Ihre Zentralstelle. Diese wird ihn vorprüfen und danach an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weiterleiten. Sie können den Antrag auch ausdrucken und direkt dem Bundesamt zusenden:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
- Referat 202 -
50964 Köln
Bearbeitung und Bescheiderteilung
Das Bundesamt prüft, ob Ihre Einrichtung die Voraussetzungen für den Einsatz und die Betreuung Freiwilliger erfüllt. Sie erhalten einen Bescheid über die Anerkennung oder die Ablehnung Ihres Antrags.
Verweise:









